Die neue Kommunalabwasserrichtlinie
Ist die „Erweiterte Herstellerverantwortung“ das richtige Finanzierungsinstrument für die kommunale (Ab-)Wasserwirtschaft?
Die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) führt die verpflichtende Viertbehandlung in Kläranlagen ein und verknüpft sie mit einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR); dabei divergieren die Kostenschätzungen erheblich und bleiben intransparent. Zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen und noch ausstehende delegierte Rechtsakte schaffen Rechtsund Planungslücken, die den Vollzug verzögern und Investitionen bremsen. Die Lastverlagerung birgt das Risiko, dass Patientinnen und Patienten höhere Arzneimittelpreise tragen und es im Pharma- und Kosmetikbereich zu Marktbereinigungen bis hin zu Lieferengpässen kommen kann. Es besteht ein Zielkonflikt zwischen der öffentlichen Abwasserbehandlung und der öffentlichen Gesundheitsversorgung, beides bedeutende Bestandteile der Daseinsvorsorge. Ohne frühzeitige europäische Harmonisierung droht ein Flickenteppich nationaler Modelle mit Wettbewerbsverzerrungen und Unsicherheiten für die Hersteller sowie Betreiber kommunaler Anlagen. Unterm Strich bestehen derzeit mehr offene Fragen als rechtssicher geklärte Sachverhalte; mit Gefahren für die Gesundheitsversorgung und den Gewässerschutz.
Autor(en)
Stefanie Günther, Thomas Kullick, Arne Leibfritz
Contentpartner
© UWP
Publikation
UWP 01 / 2026 (April 2026)
Verkaufspreis
€ 25,00