Aktuelle Diskussionen und Tendenzen zur Umsetzung der neuen Kommunalabwasserrichtlinie in das deutsche Recht
Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) gilt seit dem 1.1.2025 verpflichtend in den EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, und bringt große Herausforderungen für die Abwasserwirtschaft mit sich. Dieser Aufsatz erläutert wesentliche Betreiberpflichten – insbesondere die EU-weite Einführung einer vierten Reinigungsstufe – und die kontrovers geführte Diskussion um die Erweiterte Herstellerverantwortung. Zudem werden aktuelle Umsetzungstendenzen in das deutsche Recht aufgezeigt und praxisrelevante Diskussionen rund um die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie thematisiert.
Die Kommunalabwasserrichtlinie gab es in ihrer alten Fassung (Richtlinie 91/271/EWG) bereits seit dem Jahr 1991. Nach etwa 30 Jahren hat sich die EU nun zu einer Reform der Richtlinie entschlossen, deren Notwendigkeit zum Schutz der Gewässer u. a. aufgrund der fortgeschrittenen Entwicklungen im Bereich der Human- und Tiermedizin außer Frage steht. Die am 1.1.2025 in Kraft getretene neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser – KARL) will diesen Entwicklungen gerecht werden und begründet insbesondere neue Pflichten für die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen. Unter anderem soll EU-weit eine vierte Reinigungsstufe eingeführt werden, deren Finanzierung über die Erweiterte Herstellerverantwortung insbesondere bei den Industrie- und Pharmaunternehmen umstritten ist.
Autor(en)
Linda Schönfelder, Felix Mühlmann, Lena Stahnke
Contentpartner
© StoffR
Publikation
StoffR 03 / 2025 (September 2025)
Verkaufspreis
€ 25,00