Deregulierung der Nachweis- und Registerführung
Nach der noch von der früheren Bundesregierung beschlossenen Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) vom 4.12.2024 spielt die Digitalisierung eine zentrale Rolle bei einer erfolgreichen Umsetzung der Kreislaufwirtschaft. Deshalb sollen praxisorientierte digitale Lösungen unterstützt werden, die auch den Bürokratie aufwandreduzieren.1 Der von der aktuellen Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Aktionsprogramms zur Umsetzung der NKWS sieht eine Überprüfung der Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft im Hinblick auf weiteres Potenzial zur Digitalisierung und Entbürokratisierung von Verwaltungsverfahren und die Förderung von bundesweit einheitlichen digitalen Lösungen vor.
UmKreislaufwirtschaft effizienter und kostengünstiger zu machen, soll Künstliche Intelligenz (KI) mehr als bisher genutzt werden. Außerdem ist beabsichtigt, Bürokratie und Berichtspflichten zu reduzieren, ohne Umweltstandards abzubauen oder zu gefährden.2 Dies entspricht dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, wonach ein funktionierender, handlungsfähiger Staat digitaler und effizienter als bisher arbeiten soll.Das Umweltgenehmigungsrecht soll vereinfacht werden, um Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen.3 Nach der im Oktober 2025 vom Kabinett beschlossenen Modernisierungsagenda geht es dabei auch um Ergebnisorientierung,Nutzerzentrierung und Abbau von Komplexität. In der Umweltverwaltung soll ein agentisches KI-System eingesetzt werden, damit Verwaltungsmitarbeitende fachspezifische Daten und Informationen schnell auswerten und sich auf komplexere Aufgaben konzentrieren können.
Autor(en)
Dr. Olaf Kropp
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2026 (Februar 2026)
Verkaufspreis
€ 32,00