Rechtsfragen der Umsetzung der geänderten EU-Abfallrahmenrichtlinie
Eine Betrachtung der neuen unionsrechtlichen Vorgaben für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen und die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien nebst ersten Überlegungen zur ihrer Umsetzung
Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2025/1892 bewirkten Änderungen, insbesondere Ergänzungen, der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG durch neue Vorschriften für die Vermeidung der Erzeugung von Lebensmittelabfällen und die Einführung der sog. erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien. Die neuen unionsrechtlichen Vorgaben werden im Überblick dargestellt und erste Überlegungen zu ihrer notwendigen nationalrechtlichen Umsetzung angestellt, die Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und ggf. den Erlass eines eigenständigen Textilgesetzes bis zum Juli 2027 erfordern wird.
Autor(en)
Dr. Martin Dieckmann LL.M., Linda Koßmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2026 (April 2026)
Verkaufspreis
€ 32,00