Rechts- und Praxisfragen des reformierten Batterierechts (Teil 2)

Vertragliche Aspekte innerhalb des geschlossenen Systems der Herstellerverantwortung

Am 17.8.2023 ist die Verordnung (EU) 2023/1542 (EU-Batterieverordnung – „EU-BattVO") formell in Kraft getreten.1 Die Europäische Kommission hat hiermit die im Jahr 2006 eingeführten Regelungen zur Vereinheitlichung der (Rücknahme-) Pflichten von Batterieherstellern innerhalb der Europäischen Union neu gefasst.2 Ziel der Verordnung ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens mit Blick auf die Anforderungen an die Produktion von Batterien sowie an die Entsorgung von Altbatterien unter dem Rubrum der sog. erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – „EPR"). 
Autor(en)
Alexander Rössing, LL.B; Julia Zinke
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2026 (Juni 2026)
Verkaufspreis
€ 32,00