Entbürokratisierung durch Zentralisierung und Privatisierung – Beispiel Sonderabfallüberwachung
Das allgemeine Verständnis der Forderung nach Bürokratieabbau bezieht sich auf die Legislative, nämlich auf eine Reduzierung von gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Vorgaben. Von zentraler Bedeutung ist aber auch die Exekutive, insbesondere die Organisation des Vollzuges.
Die Bündelung von behördlichen Aufgaben an einer Stelle vermeidet Doppelarbeit, ermöglicht eine effiziente Gestaltung von Entscheidungsprozessen und gewährleistet eine konsistente Rechtsanwendung. Die Wirtschaftsakteure als Rechtsunterworfene müssen sich nur noch an eine zentrale Anlaufstelle wenden, wodurch die Transparenz und Nutzerfreundlichkeit von staatlichen Dienstleistungen verbessert wird. Wenn der Gesetzgeber die zentrale Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben außerdem einem privaten Unternehmen überträgt, können dadurch dessen Möglichkeiten und Mittel genutzt werden, um die Aufgabenerfüllung moderner und flexibler als im klassischen Behördenvollzug zu gestalten. Im Bereich der Sonderabfallentsorgung haben deshalb mehrere Bundesländer schon seit Jahrzehnten bestimmte Überwachungsaufgaben bei privaten Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH gebündelt, die jeweils für das gesamte Bundesland als „One-Stop-Shop" für Sonderabfälle fungieren.
Autor(en)
Dr. Olaf Kropp
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2026 (Juni 2026)
Verkaufspreis
€ 32,00