„Tübinger Verpackungssteuer“– Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 27.11.2024– 1 BvR 1726/23
In einer rekordverdächtigen Zeit von gerade einmal etwas mehrals 14 Monatenseitihrer Einlegung imSeptember2023 hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Beschluss vom 27.11.2024 über die Verfassungsbeschwerde zur „Tübinger Verpackungssteuer“ entschieden. Es setzt damit einen vorläufigen Schlusspunkt unter eine kontroverse Debatte, die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.5.2023 ausgelöst wurde, in dem es pointiert heißt, den Kommunen sei ein „Draufsatteln“ in Form eigener Lenkungssteuern zur Abfallvermeidung erlaubt.
Wer erwartet hatte, das Bundesverfassungsgericht würde derartigen „Insellösungen“ im Anschluss an seine Entscheidung zur „Kasseler Verpackungssteuer“ aus dem Jahr 1998 eine Absage erteilen, sieht sich enttäuscht. Es ist zu erwarten, dass das Tübinger Beispiel, mitunter auch mit Blick auf leere Kassen, rasch Schule machen wird. Nicht berechtigt ist jedoch die Erwartung, solche kommunalen Verpackungssteuersatzungen würden nicht weiter die Gerichte beschäftigen. Anders, als man vielleicht annehmen mag, hat das Bundesverfassungsgericht den Gemeinden nämlich keinen „Freibrief“ erteilt. Die neu gewonnene Gestaltungsmacht ist zudem nicht „gesetzesfest“, sondern kann durch gesetzgeberische Maßnahmen auch wieder eingefangen werden. Eine erste Initiative in diese Richtung ist in Bayern bereits zu beobachten.
Autor(en)
Dr. Stefan Bauer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2025 (August 2025)
Verkaufspreis
€ 32,00