Die naturschutzrechtliche Ausgleichspflicht für wasserrechtlich gebotene Renaturierungsmaßnahmen am Beispiel von fischpassierbaren Bauwerken

Der Beitrag beschäftigt sich mit rechtlichen Wechselwirkungen an der Schnittstelle von Wasser und Naturschutzrecht am Beispiel der Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen in Gestalt der Errichtung von Anlagen zum Fischwechsel sowie fischpassierbaren Bauwerken anderer Art.

Planung und Errichtung derartiger Anlagen lösen - wenngleich aus wasserrechtlicher Perspektive wünschenswert oder gar geboten - oftmals nachteilige naturschutzrechtliche Folgen für Vorhabenträger aus. So kann sich die Errichtung derartiger, für die Aquafauna und die ökologische Wertigkeit von Oberflächengewässern insgesamt vorteilhafter Anlagen unter Umständen als Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) darstellen. Daher werden nicht selten behördlicherseits entsprechende Kompensationsmaßnahmen gefordert. Diese Verwaltungspraxis verzögert die Verfahren, verteuert die ohnehin schon sehr kostspielige Wiederherstellung der Durchgängigkeit zusätzlich und wirkt sich daher negativ auf die Erreichung wasserrechtlicher Zielsetzungen aus, was de facto zu einer Hemmung der Ausschöpfung ökologischer Potenziale unter dem Deckmantel des Naturschutzes führt. Der nachfolgende Beitrag geht der Frage nach, ob das Naturschutzrecht tatsächlich derartige Anforderungen beinhaltet.

Autor(en)
Dr. Marcus Lau, Viktoria Herden
Contentpartner
© WasserWirtschaft
Publikation
WasserWirtschaft 06 / 2025 (Juni 2025)
Verkaufspreis
€ 10,90