Erfahrungen mit dem Risikomanagement nach DIN EN 15 975-2 und TrinkwEGV bei der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV)

In den Guidelines for Drinking-water Quality der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2004 wurde zur Sicherstellung der chemischen und hygienischen Anforderungen an die Wasserversorgung erstmals die Anwendung des Water- Safety-Plan-Konzepts empfohlen. Dabei orientierte sich der Water-Safety-Plan (WSP) an dem in der Lebensmittelindustrie bereits bewährten HACCP-Konzept (Hazard Analysis Critical Control Points). Der WSP verfolgt einen systematischen, risikobasierten und präventiven Managementansatz, um die Trinkwasserqualität von der Quelle im Einzugsgebiet bis zur Entnahmestelle des Endverbrauchers sicherzustellen.

Die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) vom 04.12.2023 verfolgt das Ziel, die Risiken für Trinkwasserressourcen zu minimieren und so die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen. Dies soll durch die Identifikation potenzieller Gefährdungen, die Bewertung der Risiken und die Festlegung präventiver Maßnahmen erreicht werden. Demnach muss die LTV als Betreiber von 25 Trinkwassertalsperren bis zum 12.11.2025 umfassende Dokumentationen über die Bewertung der Talsperreneinzugsgebiete erstellen und den zuständigen Behörden übermitteln.
Autor(en)
Dipl.-Biol. Karin Freier, Dr. Tilo Hegewald, Dipl.-Biol. Ralf Sudbrack, Laura Hilbeck
Contentpartner
© WasserWirtschaft
Publikation
WasserWirtschaft 02-03 / 2025 (März 2025)
Verkaufspreis
€ 10,90