Kontroll- und Rückweisungswert für Bioabfälle ab 1. Mai 2025 – Konsequenzen für Praxis und Betrieb

Die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV), die am 1. Mai 2025 vollständig in Kraft tritt, legt erstmals verbindliche Kontroll- und Rückweisungswerte für Bioabfälle fest.

Ziel ist es, die Fremdstoff- und Kunststoffgehalte zu minimieren und eine hochwertige stoffliche Verwertung sicherzustellen. Diese neuen Regelungen erfordern Veränderungen in der Praxis der Bioabfallsammlung und -behandlung.
Die Akteure der Bioabfall- und Kompostwirtschaft müssen verstärkt auf eine sortenreine Erfassung beispielsweise durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Tonnenkontrollen oder den Einsatz neuer Detektionssysteme setzen. Betreiber von Bioabfallbehandlungsanlagen (BABA) stehen vor der Herausforderung, die neuen Kontrollwerte effizient zu überprüfen und ihre Betriebsprozesse entsprechend anzupassen.
Autor(en)
Dipl. agr. Ing. Michael Schneider, Alice Schumacher
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
36. Abfall- und Ressourcenforum (2025) (April 2025)
Verkaufspreis
€ 5,00 oder im Premium-Abonnement enthalten