Einstufung von Siebüberläufen aus Bioabfallbehandlungsanlagen im nationalen Emissionshandel

Siebüberläufe entstehen in Bioabfallbehand-lungsanlagen an unterschiedlichen Punkten. Zum einen können sie bereits in der Grobauf-bereitung vor der ersten biologischen Behandlung, meist mit einem Siebschnitt > 80 bis 100 mm, anfallen, dann werden sie in der Regel als Siebreste oder abgesiebte Störstoffe bezeichnet.

Seit 2024 belegt das Brennstoffemissions-handelsgesetz (BEHG) die thermische Abfallverwertung mit einem CO2-Preis. Dies betrifft damit auch Siebüberläufe aus der Bio- und Grüngutbehandlung, für die unrealistisch hohe fossile Brennstoffanteile angesetzt werden, die an den tatsächlichen Praxiswer-ten vorbeigehen. Ein Bündnis verschiedener Verbände versucht nun im Rahmen eines Projekts, realitätsnahe Werte auf Grundlage vielfältiger Analysedaten zu ermitteln und diese bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einzureichen.
Autor(en)
Johanna Weppel
Contentpartner
© Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Publikation
H&K aktuell 03 / 2024 (Juli 2024)
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