Biotonnenkontrollen in Baden-Württemberg
Mit dem ab 1. Mai 2025 in Kraft treten-den § 2a der BioAbfV ‚Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung‘ sind die örE aufgefordert, durch entsprechende Maßnahmen für eine hohe Sortenreinheit bei der Getrenntsammlung zu sorgen.
Im Rahmen der „Offenen Plattform Bio-abfall 2024“ hatten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) aus Baden-Württemberg die Gelegenheit, an einem Praxis-Workshop zur Biotonnenkontrolle teilzunehmen. Ziel des Workshops war es, den Teilnehmenden eine Hilfestellung bei der Durchführung von Biotonnenkontrollen zu geben und den Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätssteigerung zwischen den örE zu fördern.
Autor(en)
Kristin Huber
Contentpartner
© Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Publikation
H&K aktuell 03 / 2024 (Juli 2024)
Verkaufspreis
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