Der Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des WHG

Ende Februar 2024 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der Referentenentwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes“ vorgelegt.Der RefE-WHG verfolgt den Zweck, nationale Regelungen zur Ergänzung der Europäischen „Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ zu erlassen.

Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes“ erarbeitet, der ergänzende Regelungen im nationalen Recht zur Europäischen „Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ vorsieht. Einzelne dieser Regelungen würden zu einer nach Auffassung des Verfassers sachlich nicht gerechtfertigten Komplexität von Verwaltungsverfahren und zuWidersprüchen mit dem bisherigen System des WHG führen, die dem von der EU-Verordnung verfolgten Ziel der Förderung des Einsatzes von aufbereitetem Wasser widersprechen. Mit diesen Regelungen setzt sich der Beitrag auseinander.

Autor: Martin Spieler
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Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
UWP 03 / 2024 (August 2024)
Verkaufspreis
€ 25,00