Dezentrale landwirtschaftliche Grüngutkompostierung – eine sinnvolle Ergänzung im Hinblick auf die einhergehenden rechtlichen Anforderungen?

Der Einsatz von Grüngut in dezentralen landwirtschaftlichen Kompostierungsanlagen unterliegt dem Abfallrecht. Demzufolge sind bei der Errichtung und dem Betrieb die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Bei der Erzeugung und der Verwertung von Kompostprodukten sind die Bioabfallverordnung (BioAbfV) und die Düngemittelverordnung (DüMV) wesentliche Regelungsinstrumente.

Neben eines Zukaufs von extern erzeugten Kompostprodukten kann auch die Erzeugung von Kompostprodukten mit betriebseigenen Reststoffen eine Lösung für landwirtschaftliche Betriebe sein. Dies dürfte insbesondere für solche mit einem regelmäßigen Anfall von betriebseigenen Reststoffen, wie Stroh, Trester oder Festmist, eine sinnvolle Überlegung sein. Dabei stellt sich die Frage, ob nicht auch zusätzliche Reststoffe, wie beispielsweise (regional anfallendes) Grüngut, dem betriebseigenen Material zugegeben werden können. Für den Einsatz von Grüngut sprechen sicherlich ökologisch und landwirtschaftlich viele Argumente. Unter rechtlichen Gesichtspunkten wird die Anlage durch diesen Einsatzstoff jedoch eine Abfallanlage, sodass hier eine Vielzahl an neuen Regelungsbereichen hinzukommt, die insbesondere die genehmigungsrechtliche Situation der Anlagen gravierend verändern kann. Diese Aspekte werden nachfolgend übersichtsartig dargestellt.

Autor(en)
Jana Wagner, Dipl.-Ing. Thomas Raussen, Dr. Felix Richter
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
35. Abfall- und Ressourcenforum (2024) (April 2024)
Verkaufspreis
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